Forderungen eintreiben ist ganz einfachJeder Unternehmer fürchtet den Tag, an dem ein Kunde in Zahlungsverzug gerät. Aber dieser Tag kommt und eine Erinnerung muss verschickt werden, auf die Sie sich als Unternehmer verlassen können. Denn obwohl Deutschland als reiche Nation gilt, sieht es mit der Zahlungsmoral im Lande manchmal sehr schlecht aus. Trotz der Mahnungen sind viele Menschen in Verzug oder gar im Inkasso. Dafür gibt es viele Gründe, die hier nicht nicht alle mit genannt werden können. Für Firmen ist es daher nicht nur effektiv, sondern auch viel einfacher, einen Spezialisten für das Forderungen eintreiben zu beauftragen. Das spart dann Zeit, Kosten und vor allem Nerven. Außerdem minimiert es die Verluste durch Sonderabschreibungen auf Forderungen. Inkasso ist schlecht für das Image?Ein gerichtliches Mahnverfahren bis hin zum Mahnbescheid ist nicht nur zeitaufwändig und arbeitsintensiv. Anwaltskosten, Zahlungsbefehle und Vollstreckungsverfahren sind extrem teuer. Fast alle diese Kosten können an den Kunden weitergegeben werden, doch inzwischen leistet ein Unternehmer Vorauszahlungen, während der Kunde trotz Rückruf in Verzug ist. Sie können nun versuchen, diese Verzögerung mit einer freundlichen Erinnerung zu beenden. Auch das hilft oft. Aber wenn die Erinnerung nicht funktioniert, sollte ein ordentliches Mahnschreiben verschickt werden. Das Mahnschreiben ist die Vorstufe für ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnung und sollte daher von einem Rechtsanwalt verfasst werden. Dieser Schritt kostet viel Geld, abhängig vom Wert der zu bewertenden Außenstände. Ab dem Zeitpunkt der Absendung des Schreibens beginnt das Inkassoverfahren. Dieses Vorgehen ist in Deutschland klar geregelt und muss detailliert eingehalten werden. Daher ist das Erstellen eines gerichtlicher Mahnbescheides keine leichte Sache, weder für den Auftraggeber noch für den Arbeitgeber. Auch erfahrene Unternehmer scheitern hier an den Fallstricken eines Zahlungsbefehls und suchen sich einen Anwalt, der sie in diesem Bereich beraten kann. Diese Beratung kostet Geld und die Kosten können nicht an den Kunden weitergegeben werden. Im nächsten Schritt folgt dann ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnung, in dem die Vollstreckung endgültig erfolgen muss. Es ist richtig, dass die Kosten für die praktische Tätigkeit des Anwalts im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beitreibung auf den Mandanten abgewälzt werden können. Die Kosten der anwaltlichen Beratung trägt jedoch der Arbeitgeber. Das Angebot eines externen Kreditmanagements ist natürlich eine sinnvolle Alternative. “Wir mahnen für Dich” ist ein Dienstleister mit viel Erfahrung auf diesem Gebiet und minimiert die Kosten des Forderung eintreiben. Wie funktioniert es? Der nächste Absatz verrät hier mehr! Wie funktioniert es einfacher?Die Verwaltung der externen Debitorenbuchhaltung bedeutet, dass der Einzug aller Forderungen an einen externen Dienstleister übertragen wird. „Wir rufen Sie zurück“ übernimmt die komplette Abwicklung der Reklamation. Das bedeutet, dass Sie sich nicht mehr um die Erinnerung kümmern müssen. Auch eine einstweilige Verfügung gehört nicht zu Ihren Pflichten, und Sie müssen dafür keinen spezialisierten Anwalt beauftragen. Reagiert Ihr Kunde nicht auf die Mahnung und wird die Rechnung auf Ihrem Konto nicht bezahlt, geben wir den Vorgang auf Ihren Wunsch an ein Inkassobüro weiter. Dieser übernimmt alle weiteren Schritte für eine korrekte Reklamation und zieht die von Ihnen eröffnete Rechnung über ein gerichtliches Reklamationsverfahren ein. Die Nachfrage ist immer unter ihrer Kontrolle. Auch Ihr Kunde profitiert und der Service erinnert Sie rechtzeitig mit einer Mahnung an die offene Rechnung. Es kann sehr einfach sein, eine offene Rechnung einfach und bequem einzuziehen und die Forderung fast automatisch bearbeiten zu lassen. Mit diesem Service können Sie sich in vielen Fällen auch ein gerichtliches Beschwerdeverfahren ersparen und die Rechnung bequem vom Kunden überweisen lassen. Er hat keine Zahlungsrückstände mehr und ist deshalb auch viel besser gelaunt! |
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